Glücksspiel ist für Erwachsene ab 18 Jahren gedacht. Es kann unterhaltsam sein, solange es ein Zeitvertreib bleibt und nicht zur Last wird. Geld, das man beim Spielen einsetzt, sollte man übrig haben und notfalls verlieren können, ohne dass es wehtut.
Wann es kein Spiel mehr ist
Manche Zeichen deuten darauf hin, dass aus dem Hobby ein Problem wird:
- Sie spielen länger oder mit mehr Geld, als Sie sich vorgenommen haben.
- Sie versuchen, Verluste durch weitere Einsätze zurückzuholen.
- Sie leihen sich Geld, um weiterspielen zu können.
- Sie verheimlichen das Spielen vor Familie oder Freunden.
- Gedanken ans Spielen begleiten Sie durch den Tag, auch bei der Arbeit.
- Sie fühlen sich gereizt oder unruhig, wenn Sie nicht spielen.
Wenn Ihnen mehrere Punkte bekannt vorkommen, lohnt sich ein ehrlicher Blick – und vielleicht ein Gespräch.
Grenzen, die Sie selbst setzen können
- Legen Sie vor dem Start ein festes Budget fest und halten Sie sich daran.
- Begrenzen Sie die Zeit, zum Beispiel mit einem Wecker.
- Spielen Sie nie, um Verluste wieder hereinzuholen.
- Spielen Sie nicht unter Stress, nach Alkohol oder zur Ablenkung von Sorgen.
- Machen Sie bewusste Pausen und spielen Sie nie mit geliehenem Geld.
Wo Sie in Deutschland Hilfe bekommen
BZgA-Beratungstelefon zur Glücksspielsucht: kostenlos unter 0800 1 37 27 00. Erreichbar Montag bis Donnerstag 10–22 Uhr, Freitag bis Sonntag 10–18 Uhr. Die Beratung durch Fachleute ist kostenlos und anonym – für Spielende, Angehörige und Interessierte.
Check dein Spiel (www.check-dein-spiel.de) ist das Infoportal der BZgA. Dort finden Sie einen Selbsttest, das kostenlose Online-Ausstiegsprogramm „Check Out“, eine Online- und E-Mail-Beratung sowie ein Verzeichnis örtlicher Beratungsstellen in Ihrer Nähe.
Sich bundesweit sperren lassen: OASIS
OASIS (Online Abfrage Spieler Informations System) ist das deutschlandweite, anbieterübergreifende Sperrsystem. Wer gesperrt ist, kommt bei keinem angeschlossenen Anbieter in keinem Bundesland mehr ins Spiel.
Sie können die Selbstsperre an der Rezeption von Spielbanken und Spielhallen beantragen – diese leiten die Sperre direkt an OASIS weiter. Oder Sie beantragen sie online beim Regierungspräsidium Darmstadt, das das System bundesweit betreibt; dafür brauchen Sie einen Ausweis mit Online-Funktion und ein Bund-ID-Konto. Mehr erklären die Landeskoordinierungsstellen unter www.bundesweit-gegen-gluecksspielsucht.de.